Ruderting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
3124 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94161
Vorwahl
08509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Attenberg, Böheimmhle, Dettenbachhof, During, Ebental, Fillasöd, Fischhaus, Gastorf, Hatzesberg, Hötzendorf, Irlmhle, Petzersberg, Reisach, Reiserberg, Reithof, Rockerfing, Rußmhle, Sittenberg, Tauschberg, Trasham, Trautenberg, Weikersdorf, Wullersdorf, Zwischenberg, Attenberg, Böheimmühle, Dettenbachhof, During, Ebental, Fillasöd, Fischhaus, Gastorf, Hatzesberg, Hötzendorf, Irlmühle, Petzersberg, Reisach, Reiserberg, Reithof, Rockerfing
Adressen:
1. Gemeinde Ruderting
Hauptstraße 1
94161 Ruderting
2. Landratsamt Passau
Bahnhofstraße 11
94032 Passau
3. Finanzamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Ruderting – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.