Zur Stadt Ruhla gehören die Ortsteile Thal und Kittelsthal. Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt auf einer Höhe von 440 bis 530 Metern an der Nordseite des Thüringer Waldes am Rennsteig
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Wartburgkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5352 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
99842                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036929                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Ruhla  
   Markt 1  
   99826 Ruhla  
2. Bürgeramt Ruhla  
   Markt 1  
   99826 Ruhla  
3. Ordnungsamt Ruhla  
   Markt 1  
   99826 Ruhla  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ruhla – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele, Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen, Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.