Ruhmannsfelden ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94239
Vorwahl
09929
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Auerbach, Bergerhäusl, Bergerweid, Bruckhof, Bruckmhle, Eckersberg, Fratersdorf, Giggenried, Haberleuthen, Häuslern, Hafenried, Hahnburg, Haidenberg, Handling, Harthof, Hasmannsried, Hinterdietzberg, Huberweid, Irlach, Kirchweg, Klessing, Knabenhof, Lämmersdorf, Leuthenmhle, Masselsried, Mooshof, Multernhäusl, Muschenried, Perlesried, Pointmannsgrub, Prenning, Prnst, Schön, Schönberg, Schwarzen, Stegmhle, Steineröd, Sndweging, Tradweging
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruhmannsfelden
Hauptstraße 1
94239 Ruhmannsfelden
2. Finanzamt Deggendorf
Am Stadtgraben 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Ruhmannsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.