Rumohr ist eine Gemeinde bei Kiel im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24254
Vorwahl
04347
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhtten, Sophienlust, Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhütten, Sophienlust
Adressen:
1. Gemeinde Rumohr, Am Markt 1, 23847 Rumohr
2. Amtsgericht Bad Oldesloe, An der Mühle 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Eulenspiegelstraße 4, 23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rumohr hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Satzung der Gemeinde Rumohr über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Weitere spezifische Informationen zum Bebauungsplan selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht enthalten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf