Bornhorst, Hüttenkratt, Rotenhahn, Rumohrholz, Rumohrhütten und Sprenge liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24254
Vorwahl
04347
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhtten, Sophienlust, Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhütten, Sophienlust
Adressen:
1. Gemeinde Rumohr, Am Markt 1, 23847 Rumohr
2. Amtsgericht Bad Oldesloe, An der Mühle 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Eulenspiegelstraße 4, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rumohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rumohr hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Satzung der Gemeinde Rumohr über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Weitere spezifische Informationen zum Bebauungsplan selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht enthalten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.