Bornhorst, Hüttenkratt, Rotenhahn, Rumohrholz, Rumohrhütten und Sprenge liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24254
Vorwahl
04347
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhtten, Sophienlust, Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhütten, Sophienlust
Adressen:
1. Gemeinde Rumohr, Am Markt 1, 23847 Rumohr
2. Amtsgericht Bad Oldesloe, An der Mühle 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Eulenspiegelstraße 4, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rumohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rumohr hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Satzung der Gemeinde Rumohr über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Weitere spezifische Informationen zum Bebauungsplan selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht enthalten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet