Rutesheim ist eine Stadt in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.820 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71277
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
2. Bürgeramt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
3. Ordnungsamt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
Gemeinde Rutesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rutesheim sindSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das Bosch-Areal als Satzung beschlossen. Die Arbeiten für das neue Wohnquartier sollen ab Juli 2024 beginnen und bis Ende 2025 dauern. Eine neue Heizzentrale südlich von Rutesheim im Gebiet Spitzwiesen ist geplant.
- Zwei neue Baugebiete, Spissen II und Heuweg Nord, wurden vom Gemeinderat fortgeführt. Spissen II soll südlich des Rutesheimer Gymnasiums und Heuweg Nord im Nordosten der bestehenden Heuwegsiedlung entstehen. Die Umsetzung soll etappenweise erfolgen.
- Der Bebauungsplan für die Heizzentrale in Spitzwiesen wurde beschlossen, um die neuen Baugebiete, das Bosch-Areal, das Schulzentrum und weitere Quartiere mit Wärme zu versorgen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Heuweg Nord wurde genehmigt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.