Räbke ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Nord-Elm im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen, die erstmals 1046 als Redepke urkundlich erwähnt wird
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38375
Vorwahl
05355
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Obermühle
Adressen:
1. Gemeindebüro Räbke
Hauptstraße 1
21368 Räbke
2. Ordnungsamt Landkreis Harburg
Bremer Straße 4
21423 Winsen (Luhe)
3. Einwohnermeldeamt Räbke
Hauptstraße 1
21368 Räbke
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Altes ELWE-Gelände ist nicht direkt in Räbke, aber hier sind einige relevante Punkte zu Bebauungsplänen in der Region:
- In Räbke gibt es den Bebauungsplan "Räbke Süd - Ost III", jedoch sind keine aktuellen Änderungen oder Neuerungen erwähnt.
- Bebauungspläne werden sorgfältig mit den wasserrechtlichen Vorgaben abgestimmt, um Hochwasserschutz und bauliche Entwicklung zu gewährleisten, aber dies bezieht sich auf Eicklingen und nicht spezifisch auf Räbke.
- Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Bebauungsplan direkt in Räbke.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.