In ihren heutigen Grenzen entstand sie 1969 durch Zusammenlegung von fünf zuvor selbständigen Orten im Amtsbezirk Rödinghausen. Mit knapp 10.000 Einwohnern ist Rödinghausen die kleinste Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32289
Vorwahlen
05746, 05223, 05226
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bulsten, Düingdorf, Wehringdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rödinghausen
Am Markt 1
32289 Rödinghausen
2. Finanzamt Bielefeld
Am Kesselbrink 2
33602 Bielefeld
3. Kreispolizeibehörde Herford
Kaiserstraße 10
32052 Herford
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 29 „Neue Mitte Schwenningdorf“ der Gemeinde Rödinghausen ist in Kraft getreten. Er umfasst die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für Familien- und Mehrfamilienwohngebäude, um die Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen. Zusätzlich sind Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Kompensationsfläche festgesetzt.
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und die Rückumwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche und Grünflächen. Diese Änderung wurde am 19.01.2021 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
Eine Außenbereichssatzung „Lohmühlenweg“ wurde aufgestellt, um einen baulichen Missstand zu beseitigen und eine Neubebauung zu ermöglichen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.