Röhrmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6523 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85244                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08139                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Biberbach, Durchsamsried, Kleininzemoos, Mariabrunn, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Zieglberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos  
2. Standesamt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos  
3. Bürgeramt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Röhrmoos – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung beschlossen. Diese Neufassung umfasst den Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, um diese dann vergünstigt an die Bevölkerung weiterzuveräußern. Hierbei gilt eine Zwischenerwerbsquote von 30% der Grundstücksflächen für Eigen- und Familiennutzung. Es gibt auch eine Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche innerhalb von drei Jahren.
Zudem wurde das digitale Bauantragsverfahren im Landkreis Dachau eingeführt, das ab Juli 2021 verfügbar ist und das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Bauanträge können jetzt digital über das Bayernportal eingereicht werden.
Es gibt auch aktuelle Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, die auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos einsehbar sind.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.