Röhrmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85244
Vorwahl
08139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberbach, Durchsamsried, Kleininzemoos, Mariabrunn, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Zieglberg
Adressen:
1. Gemeinde Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
2. Standesamt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
3. Bürgeramt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
Gemeinde Röhrmoos – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung beschlossen. Diese Neufassung umfasst den Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, um diese dann vergünstigt an die Bevölkerung weiterzuveräußern. Hierbei gilt eine Zwischenerwerbsquote von 30% der Grundstücksflächen für Eigen- und Familiennutzung. Es gibt auch eine Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche innerhalb von drei Jahren.
Zudem wurde das digitale Bauantragsverfahren im Landkreis Dachau eingeführt, das ab Juli 2021 verfügbar ist und das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Bauanträge können jetzt digital über das Bayernportal eingereicht werden.
Es gibt auch aktuelle Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, die auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos einsehbar sind.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.