Röhrnbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
4338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94133
Vorwahlen
08582, 08551
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altreut, Alzesberg, Außernbrünst, Bruckmühle, Deching, Ernsting, Eschberg, Gaisbach, Göttlmühle, Goggersreut, Großwiesen, Grubhaus, Guttenhofen, Harsdorf, Hartmannsbrand, Hauzenberg, Hochgstaudert, Höbersberg, Holzmühle, Irlesberg, Kaltenstein, Kleinwiesen, Köpplhof, Köpplmühl, Kollberg, Kremplsberg, Lobenstein, Nebling, Neuhausmühle, Niederpretz, Oberndorf, Oberpretz, Oberstrahbergmühle, Paulusmühle, Pötzerreut, Praßreut, Rappmannsberg, Rumpenstadl, Salzgattern, Saußmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röhrnbach
Hauptstraße 32
94133 Röhrnbach
2. Finanzamt Freyung
Bahnhofstraße 13
94078 Freyung
3. Landratsamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.