Röslau ist eine Gemeinde an der Porzellanstraße im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
2075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95195
Vorwahl
09238
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Grün, Oberröslau, Oberwoltersgrün, Rauschensteig, Rosenhof, Unterröslau, Unterwoltersgrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röslau
Hauptstraße 1
95704 Röslau
2. Finanzamt Hof
Ludwigstraße 20
95028 Hof
3. Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 1
95632 Wunsiedel
Gemeinde Röslau – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.