Die Kleinstadt Rötha liegt etwa 15 Kilometer südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig in Sachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6254 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04571                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
034206                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Rötha  
   Markt 1  
   04571 Rötha  
2. Bürgeramt Rötha  
   Markt 1  
   04571 Rötha  
3. Ordnungsamt Rötha  
   Markt 1  
   04571 Rötha  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rötha – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Stadtrat von Rötha hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Großpötzschau Ortsmitte“ abgelehnt, nachdem die Bürgervereinigung Pötzschau dagegen protestiert hatte. Dieser Beschluss verhindert die Bebauung eines etwa 8000 Quadratmeter großen Grundstücks mit elf Einfamilienhäusern, da der Bauträger BLS Saxonia das Areal unter den Bedingungen des bestehenden Dorfgebietes aus wirtschaftlichen Gründen nicht bebauen wird.
Zudem gibt es aktuelle Informationen über verschiedene Bebauungspläne in Rötha, wie den Bebauungsplan für die Gartenstadt Rietzschketal, den Industrie- und Gewerbepark Espenhain und den Solarpark Rötha, aber diese sind nicht direkt mit dem jüngsten Beschluss in Großpötzschau verbunden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.