Die thüringische Gemeinde Rückersdorf liegt im Osten des Landkreises Greiz und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
722 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07580                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036602                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ludwigshöhe, Strengenberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Rückersdorf  
   Hauptstraße 1  
   90555 Rückersdorf  
2. Bürgeramt Rückersdorf  
   Hauptstraße 1  
   90555 Rückersdorf  
3. Ordnungsamt Rückersdorf  
   Hauptstraße 1  
   90555 Rückersdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rückersdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.