Rückholz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Seeg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ostallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
936 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87494                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08369                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Batzengschwenden, Brost, Dederles, Eiterberg, Fischhaus, Goldhasen, Guggemoosen, Hack, Hirschbühl, Höhen, Hollen, Holz, Holzleuten, Lerchegg, Luimoos, Otten, Schloßhof, Schönewald, Schwalten, Seeleuten, Stadels, Treffisried, Trollen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rückholz, Hauptstraße 1, 87629 Rückholz  
2. Landratsamt Ostallgäu, Bahnhofstraße 25, 87616 Marktoberdorf  
3. Finanzamt Kempten, Wernher-von-Braun-Straße 1, 87437 Kempten
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rückholz – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.