Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal. Rüdesheim gehört mit zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AltesEbenthal, Aue, Bodenthal, Ebental, Groloch, Kammerburg, Kammerforst, Niederwald, Pfaffental, Rheinberg, StHildegard, Sticherfeld, Weißenthurm, Werkerbrunnen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
2. Ordnungsamt Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
3. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 1
65385 Rüdesheim am Rhein
Gemeinde Rüdesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rüdesheim am Rhein hatSeveral neuerliche Entwicklungen und Beschlüsse zum Thema Bebauungspläne getroffen:
- Der Bebauungsplan "Albertistraße 1972" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüdesheim am Rhein ist in der öffentlichen Auslegung und wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange diskutiert. Der Plan enthält 23 Änderungsbereiche, die verschiedene Nutzungsänderungen und Korrekturen umfassen.
- Es gibt verschiedene vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Am Tal, Presberg", den Bebauungsplan "Märchenhain, Assmannshausen" und den Bebauungsplan "Römerhang-Ost" (Kita), die jeweils spezifische Projektziele und Festsetzungen enthalten.
- Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Erweiterung des Gebiets der 10. Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „Marienthaler Straße / Johannisberger Straße“ und die Erweiterungs- und Ergänzungssatzung "Abrundungssatzung Waldkindergarten, Gemarkung Eibingen (Windeck)".
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.