Es liegt am Fuß des Niederwaldes. Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rheingau-Taunus-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9921 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
65385                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06722, 06726                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AltesEbenthal, Aue, Bodenthal, Ebental, Groloch, Kammerburg, Kammerforst, Niederwald, Pfaffental, Rheinberg, StHildegard, Sticherfeld, Weißenthurm, Werkerbrunnen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein  
   Rheinstraße 8  
   65385 Rüdesheim am Rhein  
2. Ordnungsamt Rüdesheim am Rhein  
   Rheinstraße 8  
   65385 Rüdesheim am Rhein  
3. Finanzamt Rüdesheim  
   Am Schloßberg 1  
   65385 Rüdesheim am Rhein  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rüdesheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Rüdesheim am Rhein hatSeveral neuerliche Entwicklungen und Beschlüsse zum Thema Bebauungspläne getroffen:
- Der Bebauungsplan "Albertistraße 1972" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüdesheim am Rhein ist in der öffentlichen Auslegung und wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange diskutiert. Der Plan enthält 23 Änderungsbereiche, die verschiedene Nutzungsänderungen und Korrekturen umfassen.
- Es gibt verschiedene vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Am Tal, Presberg", den Bebauungsplan "Märchenhain, Assmannshausen" und den Bebauungsplan "Römerhang-Ost" (Kita), die jeweils spezifische Projektziele und Festsetzungen enthalten.
- Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Erweiterung des Gebiets der 10. Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „Marienthaler Straße / Johannisberger Straße“ und die Erweiterungs- und Ergänzungssatzung "Abrundungssatzung Waldkindergarten, Gemarkung Eibingen (Windeck)".
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern