Rügge (dänisch: Rygge) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Schleswig-Flensburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
236 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24405                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04646                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rügge, Hauptstraße 1, 24257 Rügge  
2. Amtsverwaltung Rügge, Am Markt 5, 24257 Rügge  
3. Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 10, 24768 Rendsburg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rügge – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Bergen auf Rügen plant die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Thesenvitz, um die künftige Bodennutzung darzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 statt. Zudem wird der Bebauungsplan Nr. 60 “Feuerwehr Bergen auf Rügen” im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Ein weiteres Projekt betrifft das Wohngebiet im Ortsteil Tilzow bei Bergen auf Rügen, wo neue Baugrundstücke für Wohnhäuser erschlossen werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.