Seit dem Spätmittelalter entwickelte sie sich immer mehr zu einer Ackerbürgerstadt. Die heutige Stadt ging aus dem Zusammenschluss der Kernstadt mit 14 bisher eigenständigen Gemeinden hervor. Seit dem Spätmittelalter entwickelte sie sich immer mehr zu einer Ackerbürgerstadt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.753 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59602
Vorwahlen
02952, 02902, 02954
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heidberg, Waldesruh
Adressen:
1. Stadt Rüthen, Rathausplatz 1, 59602 Rüthen
2. Kreis Soest, Wilhelmstraße 50, 59494 Soest
3. Bundesagentur für Arbeit, Bahnhofstraße 16, 59602 Rüthen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rüthen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in anderen Orten, wie Muchow und Lübz, aber nicht in Rüthen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.