Saarbrücken (im örtlichen rheinfränkischen Dialekt Saabrigge; im angrenzenden moselfränkischen Dialektbereich Saabrekgen) ist die Landeshauptstadt des Saarlandes.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
179.634 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66111–66133
Vorwahlen
0681, 06893, 06897, 06898, 06805, 06881, 06809
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burbach, Malstatt, Rastpfuhl, Rußhütte, StArnual, Schönbach, Stuhlsatzenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarbrücken, Am Markt, 66111 Saarbrücken
2. Landeshauptstadt Saarbrücken, Bismarckstraße 1, 66111 Saarbrücken
3. Bundesagentur für Arbeit, Hohenzollernstraße 9, 66117 Saarbrücken
Gemeinde Saarbrücken – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.