Saarlouis [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}zaːrˈlʊɪ] (französisch Sarrelouis, zwischen 1793 und 1810 Sarre-Libre, von 1936 bis 1945 Saarlautern) ist mit rund 35.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
34.445 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66740
Vorwahl
06831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beaumarais, Fraulautern, Holzmhle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmhle, Taffingsmhle, Beaumarais, Fraulautern, Holzmühle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmühle, Taffingsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarlouis
Kaiserstraße 6
66740 Saarlouis
2. Finanzamt Saarlouis
Am Alten Steinweg 37
66740 Saarlouis
3. Agentur für Arbeit Saarlouis
Friedrichstraße 1
66740 Saarlouis
Gemeinde Saarlouis – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.