Saarlouis [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}zaːrˈlʊɪ] (französisch Sarrelouis, zwischen 1793 und 1810 Sarre-Libre, von 1936 bis 1945 Saarlautern) ist mit rund 35.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt im Saarland
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
34.445 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66740
Vorwahl
06831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beaumarais, Fraulautern, Holzmhle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmhle, Taffingsmhle, Beaumarais, Fraulautern, Holzmühle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmühle, Taffingsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarlouis
Kaiserstraße 6
66740 Saarlouis
2. Finanzamt Saarlouis
Am Alten Steinweg 37
66740 Saarlouis
3. Agentur für Arbeit Saarlouis
Friedrichstraße 1
66740 Saarlouis
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.