Januar 2005 neu gebildeten Amtes Nord-Rügen, zu dem weitere sieben Gemeinden gehören. Sie ist gleichzeitig Sitz des am 1
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
2411 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18551
Vorwahl
038302
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bürgermeisteramt Sagard, Hauptstraße 29, 18551 Sagard
2. Gemeindeverwaltung Sagard, Am Dorfplatz 1, 18551 Sagard
3. Amt für Land- und Forstwirtschaft, Dorfstraße 10, 18551 Sagard
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.