Salzkotten ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn im Süden des Regierungsbezirkes Detmold, welcher mit der Region Ostwestfalen-Lippe identisch ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.040 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33154
Vorwahlen
05258, 02955, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bosenholz, Dreckburg, Stadteiche, Vielserhof, Weltsöden, Bosenholz, Dreckburg, Stadteiche, Vielserhof, Weltsöden
Adressen:
Stadtverwaltung Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Bauamt Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Einwohnermeldeamt Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Gemeinde Salzkotten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.