Salzweg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
6787 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94121                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0851, 08505, 08501                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Angl, Auhäusl, Eggersdorf, Franklbach, Frauenhof, Haag, Hofstetten, Hundswinkl, Jägeröd, Kiesling, Kinsing, Kleinfelden, Kronawitten, Leitzing, Limbach, Oberilzmhle, Steinbchl, Unterilzmhle, Witzmannsberg, Angl, Auhäusl, Eggersdorf, Franklbach, Frauenhof, Haag, Hofstetten, Hundswinkl, Jägeröd, Kiesling, Kinsing, Kleinfelden, Kronawitten, Leitzing, Limbach, Oberilzmühle, Steinbüchl, Unterilzmühle, Witzmannsberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Salzweg, Hauptstraße 1, 94130 Salzweg  
2. Finanzanstalt Passau, Gernotstraße 1, 94034 Passau  
3. Straßenverkehrsamt Passau, Bschüttstraße 3, 94034 Passau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Salzweg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.