Sasbach ist eine Gemeinde im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
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Freiburg                                
                                
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Ortenaukreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5277 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
77880                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07841                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Sasbach  
   Hauptstraße 98  
   77880 Sasbach  
2. Landratsamt Rastatt  
   Kaiserstraße 24  
   76437 Rastatt  
3. Bürgeramt Sasbach  
   Rathausplatz 1  
   77880 Sasbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Sasbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.