Sassenberg (plattdeutsch Sassenbiärg) ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten des Kreises Warendorf im Münsterland.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.258 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48336
Vorwahlen
02583, 05426, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dackmar, Gröblingen, Sassenberg, Dackmar, Gröblingen
Adressen:
1. Stadt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
2. Bürgeramt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
3. Ordnungsamt Sassenberg
Rathausplatz 1
48336 Sassenberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.