Schafstedt ist eine Gemeinde im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25725
Vorwahl
04805
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dornweddel, Dckerswisch, Friedrichslust, Hanroden, Hohenhörn, Lurop, Nordholz, Rosenhof, Schafstedterfeld, Telsenhof, Dornweddel, Dückerswisch, Friedrichslust, Hanroden, Hohenhörn, Lurop, Nordholz, Rosenhof, Schafstedterfeld, Telsenhof
Adressen:
1. Gemeinde Schafstedt
Hauptstraße 10
25572 Schafstedt
2. Amtsverwaltung Wilstermarsch
Am Markt 1
25572 Wilster
3. Landkreis Steinburg
Köllner Chaussee 30
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.