Scharbeutz ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
11.580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23683, 23684, 23629
Vorwahlen
04503, 04524, 04563
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ekelsdorf, Ekelsdorferfelde, Friedrichshof, Kattenhöhlen, Wolfshagen, Ekelsdorf, Ekelsdorferfelde, Friedrichshof, Kattenhöhlen, Wolfshagen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz
2. Einwohnermeldeamt Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz
3. Ordnungsamt Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz
Gemeinde Scharbeutz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.