Schaufling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lalling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94571
Vorwahl
09904
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching, Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, SanatoriumaHausstein, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schaufling, Theresienplatz 1, 94524 Schaufling
2. Ordnungsamt Schaufling, Bahnhofstraße 5, 94524 Schaufling
3. Finanzamt Deggendorf, Landstraße 22, 94469 Deggendorf
Gemeinde Schaufling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.