Schaufling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lalling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94571
Vorwahl
09904
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching, Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, SanatoriumaHausstein, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schaufling, Theresienplatz 1, 94524 Schaufling
2. Ordnungsamt Schaufling, Bahnhofstraße 5, 94524 Schaufling
3. Finanzamt Deggendorf, Landstraße 22, 94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf