Peter (Pfaffenhofen a. Ihr gehören seit der Gebietsreform 1978 die bis dahin selbständigen Gemeinden Hochstätt, Marienberg und der nördliche Teil der ehemaligen Gemeinde Westerndorf St
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83135
Vorwahlen
08031, 08039, 08067
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Au, Berg, Feldkirchen, Friesing, Geharting, Germering, Gigling, Haidach, Hart, Heiming, Hochstätt, Kaps, Kobel, Lohen, Marienberg, Mauth, Mhlstätt, Oberwöhrn, Ranft, Stöbersberg, Unterwöhrn, Weiher, Wieden, Wurzach, Ziegelreuth, Zoß, Au, Berg, Feldkirchen, Friesing, Geharting, Germering, Gigling, Haidach, Hart, Heiming, Hochstätt, Kaps, Kobel, Lohen
Adressen:
1. Gemeinde Schechen, Hauptstraße 1, 83135 Schechen
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Standesamt Schechen, Hauptstraße 1, 83135 Schechen
Gemeinde Schechen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.