Schechingen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
2226 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73579
Vorwahl
07175
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Haghof, Haldenhaus, Klotzhöfe, Leinweiler, Sebastiansweiler, Zeirenhof, Haghof, Haldenhaus, Klotzhöfe, Leinweiler, Sebastiansweiler, Zeirenhof
Adressen:
1. Gemeinde Schechingen, Hauptstraße 1, 73571 Schechingen
2. Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Stadtplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
3. Landratsamt Ostalbkreis, Bahnhofstraße 2, 73430 Aalen
Gemeinde Schechingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.