Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Scheinfeld

Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
4706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91443
Vorwahlen
09162, 09167
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld 91443 Bayern DE
Website
Ortsteile
Burgambach, Erlabronn, Grappertshofen, Herpersdorf, Hohlweiler, Hohlweilermhle, Kornhöfstadt, Schnodsenbach, Seitenbuch, Thierberg, Zeisenbronn, Burgambach, Erlabronn, Grappertshofen, Herpersdorf, Hohlweiler, Hohlweilermühle, Kornhöfstadt, Schnodsenbach, Seitenbuch, Thierberg, Zeisenbronn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
2. Ordnungsamt Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
3. Bürgerbüro Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
Gemeinde Scheinfeld – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.