Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schenklengsfeld

Schenklengsfeld ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
4303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36277
Vorwahlen
06629, 06621 (Wippershain)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld

2. Ordnungsamt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld

3. Bürgeramt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.