Schenklengsfeld ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
4303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36277
Vorwahlen
06629, 06621 (Wippershain)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
2. Ordnungsamt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
3. Bürgeramt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
Gemeinde Schenklengsfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.