Schenklengsfeld ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
4303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36277
Vorwahlen
06629, 06621 (Wippershain)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Landershausen, Oberlengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
2. Ordnungsamt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
3. Bürgeramt Schenklengsfeld
Am Rathaus 1
36277 Schenklengsfeld
Gemeinde Schenklengsfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.