Schernfeld ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und bildet mit den Gemeinden Pollenfeld und Walting die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
3282 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
85132, 85072Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08422, 08421                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Birkhof, Sappenfeld, Birkhof, Sappenfeld                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Schernfeld  
   Schernfeld 2  
   91781 Schernfeld  
2. Einwohnermeldeamt Schernfeld  
   Hauptstraße 10  
   91781 Schernfeld  
3. Ordnungsamt Schernfeld  
   Rathausplatz 1  
   91781 Schernfeld  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schernfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.