Scheyern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85298
Vorwahlen
08441, 08445
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberg, Blaumosen, Durchschlacht, Edling, Fernhag, Hudlhub, Lichthausen, Oberdummeltshausen, Oberschnatterbach, Plöcking, Rauhof, Singern, Unterschnatterbach, Wernthal, Winden, Zell, Biberg, Blaumosen, Durchschlacht, Edling, Fernhag, Hudlhub, Lichthausen, Oberdummeltshausen, Oberschnatterbach, Plöcking, Rauhof, Singern, Unterschnatterbach, Wernthal, Winden, Zell
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
2. Standesamt Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
3. Bürgerbüro Scheyern, Hauptstraße 8, 85298 Scheyern
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.