Schillingsfürst ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
2828 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91583
Vorwahl
09868
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altengreuth, Bellershausen, Bestleinsmühle, Böllersmühle, Bronnenhaus, Faulenberg, Froschmühle, Gaishof, Gastenfelden, Gutenhard, Heckenmühle, Leidenberg, Leipoldsberg, Neumühle, Neureuth, Neuweiler, Oberoestheim, Oestheim, Pfeffermühle, Sandhof, Schönbronn, Schorndorf, Schwand, Schweikartswinden, Seemühle, Sengelhof, Speierhof, Steinberg, Stilzendorf, Traisdorf, Unteroestheim, Weihersmühle, Wohnbach, Wolfsau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
2. Ordnungsamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
3. Bauamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
Gemeinde Schillingsfürst – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.