Schillsdorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24637
Vorwahl
04394
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
BraunerHirsch, Großharriefeld, Grntal, Kleinharrie, Kleinharrierredder, Ovendorf, Ovendorferholz, BraunerHirsch, Großharriefeld, Grüntal, Kleinharrie, Kleinharrierredder, Ovendorf, Ovendorferholz
Adressen:
1. Gemeinde Schillsdorf
Hauptstraße 1
24576 Schillsdorf
2. Amtsgericht Neumünster
Wiesenstraße 3
24534 Neumünster
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Straße 24
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Schillsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.