Auf Beschluss des Thüringer Landtages wurde am 1. Januar 1997 die Einheitsgemeinde „Stadt Schkölen“ gebildet, der nun die ehemals selbständigen Gemeinden Dothen, Graitschen a.d. Höhe, Nautschütz, Hainchen, Rockau, Wetzdorf, die Stadt Schkölen sowie weitere neun Ortsteile gleichrangig angehören
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
2607 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07619
Vorwahl
036694
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schkölen
Markt 1
07646 Schkölen
2. Einwohnermeldeamt Schkölen
Markt 1
07646 Schkölen
3. Finanzamt Jena
Am Schillertor 1
07747 Jena
Gemeinde Schkölen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet