Schleching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein an der Grenze zu Tirol.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83259
Vorwahl
08649
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mhlau, Streichen, Wagrain, Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mühlau, Streichen, Wagrain
Adressen:
1. Gemeinde Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
2. Rathaus Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
3. Landratsamt Traunstein
An der Landstraße 1
83278 Traunstein
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.