Schlehdorf ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See. Sie liegt am Kochelsee und hat einen Anteil an der Seefläche im Westen des Sees. Die Gemeinde beherbergt ein Kloster der Missions-Dominikanerinnen, das Kloster Schlehdorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
1316 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82444, 82439
Vorwahl
08851
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kreut, Raut, Unterau, Kreut, Raut, Unterau
Adressen:
1. Gemeinde Schlehdorf, Hauptstraße 1, 82444 Schlehdorf
2. Bürgeramt Schlehdorf, Hauptstraße 1, 82444 Schlehdorf
3. Landratsamt Wolfratshausen, Am Schloßplatz 1, 82515 Wolfratshausen
Gemeinde Schlehdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.