Schlesen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24256, 24211
Vorwahl
04303
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krsbrook, Mnstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermhle, Spliesteich, Ziegelhof, Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krüsbrook, Münstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermühle, Spliesteich, Ziegelhof
Adressen:
1. Landratsamt Schleswig-Flensburg
Mühlenstraße 1
24837 Schleswig
2. Stadt Schleswig
Pionierstraße 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Bismarckstraße 9
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.