Schlüchtern ist eine deutsche Stadt im Main-Kinzig-Kreis im Südosten Hessens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36381
Vorwahlen
06661, 06664 (Gundhelm, Vollmerz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmheiligenBorn, Brandenstein, Brühl, Drasenberg, Gomfritz, Gomfritz-Röhrigs, Hainberg, Hinkelhof, Lindenberg, Ramholz, Röhrigs
Adressen:
1. Stadt Schlüchtern
Kirchstraße 12
36381 Schlüchtern
2. Bürgeramt Schlüchtern
Am Markt 1
36381 Schlüchtern
3. Einwohnermeldeamt Schlüchtern
Bahnhofstraße 1
36381 Schlüchtern
Gemeinde Schlüchtern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.