Schnaitsee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83530
Vorwahl
08074
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlmoos, Allerding, Allersing, Axtham, Berg, Bergham, Blabsreit, Blankenberg, Brandstätt, Buchet, Buchreit, Buchwies, Dobel, Dorfen, Durchschlacht, Ed, Edenhub, Edenkling, Eggerding, Eiding, Engelberned, Ernst, Fachendorf, Feldmhle, Fernbromberg, Flötzing, Garting, Gattenham, Gehetsberg, Geiersberg, Gitzen, Götzberg, Gröben, Guggenberg, Gumpertsham, Habam, Harpfing, Henning, Herbstham, Hermannstetten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schnaitsee, Hauptstraße 1, 83379 Schnaitsee
2. Standesamt Schnaitsee, Hauptstraße 1, 83379 Schnaitsee
3. Finanzamt Traunstein, Schulstraße 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Schnaitsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.