Schnaittenbach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach etwa 75 km östlich von Nürnberg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Amberg-Sulzbach                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4175 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92253                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09622, 09604, 09608, 09606                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Demenricht, Forst, Haidhof, Haidmhle, Scharhof, Seblasmhle, Demenricht, Forst, Haidhof, Haidmühle, Scharhof, Seblasmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Schnaittenbach  
   Hauptstraße 24  
   92253 Schnaittenbach  
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach  
   Hauptstraße 24  
   92224 Amberg  
3. Finanzamt Schwandorf  
   Klenzestraße 6  
   92421 Schwandorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schnaittenbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.