Das Gebiet der Gemeinde wird auch Swinmark genannt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29465
Vorwahl
05842
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Ltenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe, Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Lütenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
2. Landkreis Gifhorn
Wilhelmstraße 2
38518 Gifhorn
3. Einwohnermeldeamt Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.