Schnega ist eine Gemeinde im äußersten Südwesten des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29465
Vorwahl
05842
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Ltenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe, Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Lütenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
2. Landkreis Gifhorn
Wilhelmstraße 2
38518 Gifhorn
3. Einwohnermeldeamt Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
Gemeinde Schnega – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.