Schneizlreuth (heutige Schreibung belegt seit 1875, früher Schnaizlreut und Schneitzlreith) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
1360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83458
Vorwahlen
08651, 08665
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg, Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg
Adressen:
1. Gemeinde Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth
2. Bürgeramt Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth
3. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.