Schneizlreuth (heutige Schreibung belegt seit 1875, früher Schnaizlreut und Schneitzlreith) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land.
                    
                        
                                
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Berchtesgadener Land                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1360 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83458                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08651, 08665                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg, Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth  
2. Bürgeramt Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth  
3. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schneizlreuth – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.