Schneizlreuth (heutige Schreibung belegt seit 1875, früher Schnaizlreut und Schneitzlreith) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
1360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83458
Vorwahlen
08651, 08665
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg, Baumgarten, Fronau, Melleck, Oberjettenberg, Ristfeucht, Ulrichsholz, Unterjettenberg
Adressen:
1. Gemeinde Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth
2. Bürgeramt Schneizlreuth, Hauptstraße 17, 83458 Schneizlreuth
3. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
Gemeinde Schneizlreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.