Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schongau

Schongau ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Die gut erhaltene Altstadt wurde auf einem Lechberg errichtet und verfügt noch über eine fast vollständig erhaltene Stadtmauer
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86956
Vorwahl
08861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dornau, Lexe, Rößlekeller-Wald, Dornau, Lexe, Rößlekeller-Wald
Adressen:
1. Stadt Schongau, Rathausplatz 1, 86944 Schongau
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Bahnhofstraße 22, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Gemeinde Schongau, Gernlindenstraße 21, 86944 Schongau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30 Dienstag: 08:00 - 11:30 Mittwoch: 08:00 - 11:30 Donnerstag: 08:00 - 11:30 Freitag: 08:00 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.