Schongau ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Die gut erhaltene Altstadt wurde auf einem Lechberg errichtet und verfügt noch über eine fast vollständig erhaltene Stadtmauer
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86956
Vorwahl
08861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dornau, Lexe, Rößlekeller-Wald, Dornau, Lexe, Rößlekeller-Wald
Adressen:
1. Stadt Schongau, Rathausplatz 1, 86944 Schongau
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Bahnhofstraße 22, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Gemeinde Schongau, Gernlindenstraße 21, 86944 Schongau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.