Schonstett ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83137
Vorwahlen
08055, 08075 (Au)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achen, Aichet, Breitenbach, Frieberting, Helperting, Irlach, Köhl, Murn, Neubau, Oberwindering, Pirach, Rauhöd, Rettenbach, Rieperting, Schwöll, Unterwindering, Weichselbaum, Weiher, Zillham, Achen, Aichet, Breitenbach, Frieberting, Helperting, Irlach, Köhl, Murn, Neubau, Oberwindering, Pirach, Rauhöd, Rettenbach, Rieperting, Schwöll, Unterwindering, Weichselbaum, Weiher, Zillham
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.