Schrozberg ist eine Stadt im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5863 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74575
Vorwahlen
07935, 07936, 07939
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Bonifaziusweiler, Bovenzenweiler, Heimberg, Kälberbach, Könbronn, Krailshausen, Kreuzfeld, Landturm, Obereichenrot, ObereMhle, Reupoldsrot, Untereichenrot, Zell, Berghaus, Bonifaziusweiler, Bovenzenweiler, Heimberg, Kälberbach, Könbronn, Krailshausen, Kreuzfeld, Landturm, Obereichenrot, ObereMühle, Reupoldsrot, Untereichenrot, Zell
Adressen:
1. Stadt Schrozberg, Rathausplatz 1, 74575 Schrozberg
2. Ordnungsamt Schrozberg, Rathausplatz 1, 74575 Schrozberg
3. Finanzamt Crailsheim, Ziegelstraße 25, 74564 Crailsheim
Gemeinde Schrozberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.