Schwabhausen ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
773 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99869
Vorwahl
036256
Adresse der Gemeindeverwaltung
Ortsteile
Armetshofen, Grub, Kappelhof, Lindach, Machelberg, Machtenstein, Oberroth, Puchschlagen, Rennhof, Rothhof, Rumeltshausen, Sickertshofen, Stetten, Armetshofen, Grub, Kappelhof, Lindach, Machelberg, Machtenstein, Oberroth, Puchschlagen, Rennhof, Rothhof, Rumeltshausen, Sickertshofen, Stetten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schwabhausen
Hauptstraße 1
85276 Schwabhausen
2. Rathaus Schwabhausen
Hauptstraße 1
85276 Schwabhausen
3. Landratsamt Dachau
Johann-Sebastian-Bach-Straße 15
85221 Dachau
Gemeinde Schwabhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.