Schwabstedt (dänisch: Svavsted, friesisch: Swåbstää, jütländisch: Svåbste) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25876
Vorwahl
04884
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, Westerpapenhörn, Wischhof, Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbüllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, SchwabstedterWesterkoog, Westerpapenhörn, Wischhof
Adressen:
1. Gemeinde Schwabstedt, Hauptstraße 1, 25876 Schwabstedt
2. Amtsgericht Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
3. Kreis Nordfriesland, Am Markt 1, 25813 Husum
Gemeinde Schwabstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.