Schwabstedt (dänisch: Svavsted, friesisch: Swåbstää, jütländisch: Svåbste) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25876
Vorwahl
04884
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, Westerpapenhörn, Wischhof, Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbüllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, SchwabstedterWesterkoog, Westerpapenhörn, Wischhof
Adressen:
1. Gemeinde Schwabstedt, Hauptstraße 1, 25876 Schwabstedt
2. Amtsgericht Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
3. Kreis Nordfriesland, Am Markt 1, 25813 Husum
Gemeinde Schwabstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.