Schwallungen ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Schmalkalden-Meiningen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2223 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
98590                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
036848, 036968 (Eckardts), 036940 (Schwarzbach)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Schwallungen  
   Hauptstraße 1  
   98559 Schwallungen  
2. Bauamt Schwallungen  
   Marktstraße 5  
   98559 Schwallungen  
3. Ordnungsamt Schwallungen  
   Rathausstraße 3  
   98559 Schwallungen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schwallungen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.