Schwanewede ist eine nord-nord-westlich von Bremen gelegene Einheitsgemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
20.408 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28790
Vorwahlen
04209, 0421, 04296
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hnenstein, Karlshorst, Keller, Köhlhorst, Korbeck, Kreienmoor, Kronsmoor, Metjensande, Rechtebe, Reitberg, Rutenhof, Schädelkamp, Schukamp, Schwankenfurth, Siedschelje, Siethlandswehr, Voßberg, Wölpsche, Wurthfleth, Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hünenstein, Karlshorst, Keller
Adressen:
1. Gemeindebüro Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
2. Ordnungsamt Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
3. Finanzamt Bremen-Nord
Fährstraße 14
28755 Bremen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.